Sammelbegriff für alle öffentliche Geldleistungen.
Sie sind nicht rückzahlbar und werden vom Staat oder einem anderen Hoheitsträger
erhoben, um Einnahmen zu erzielen oder wirtschaftspolitische Ziele zu verwirklichen.
Abgaben dürfen nur aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs erhoben werden.
Zu unterscheiden sind Abgaben, die :
Hierbei sind die Gebühren nochmals von den Beiträgen abzugrenzen:
Zu den Abgaben im weiteren Sinne werden auch die zahlreichen, nur zum Teil in der Finanzstatistik ausgewiesenen Sonderabgaben oder Quasisteuern sowie Geldstrafen, Buß- und Verwarnungsgelder gezählt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Öffentliches Recht
Gebühren
Steuern
Verwaltungsvollstreckung
Zuständigkeit einer Behörde