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Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine Kündigung, die gleichzeitig die Änderung einzelner Arbeitsbedingungen anbietet. Wird den angebotenen Änderungen nicht zugestimmt, beendet die Änderungskündigung den gesamten Arbeitsvertrag.

Eine Änderungskündigung kann verschiedene Formen haben. Möglich ist die Kündigung unter der Bedingung, dass den Änderungen der Arbeitsbedingungen nicht zugestimmt wird. Die unbedingte Kündigung kann aber auch verbunden sein mit dem Angebot eines neuen Vertrages, der dann die geänderten Arbeitsbedingungen enthält.

Die Änderungskündigung unterliegt genauso wie die ordentlichen und die außerordentlichen Kündigungen dem Kündigungsschutz - soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Der Arbeitnehmer kann das neue Vertragsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist und Kündigungsschutzklage erheben. Durch diese Vorgehensweise bleibt dem Arbeitnehmer im Falle des arbeitsgerichtlichen Unterliegens das Arbeitsverhältnis erhalten.

Praxistipp:

Der Vorbehalt muss innerhalb der Kündigungsfrist oder spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Abfindung eines Arbeitnehmers
Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit
Arbeitszeugnis
Aufhebungsvertrag
Außerordentliche Kündigung
Direktionsrecht
Kündigungsfrist/ Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
Personenbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung

Ratgeber:
Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2
Kündigungsschutzklage

Norm:
§ 2 KSchG


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