Beschuldigter im Strafprozess, gegen den nach dem Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und nach Erhebung der öffentlichen Klage das Hauptverfahren eröffnet wurde.
Unter den Oberbegriff Beschuldigter fallen der einfache Beschuldigte, der Angeschuldigte
und der Angeklagte.
Die Unterscheidung erfolgt entsprechend der Verfahrensstufen im Strafprozess.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Angeschuldigter
Anklage
Beklagter
Ermittlungsverfahren
Hauptverhandlung
Staatsanwaltschaft
Strafprozess
Verdacht
Norm:
§ 157 StPO