Bezeichnung für den einer Straftat Beschuldigten, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.
Angeschuldigter ist der Beschuldigte im Zwischenverfahren des Strafprozesses, also:
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen (Eröffnungsbeschluss), wird der Beschuldigte dann als Angeklagter bezeichnet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Angeklagter
Anklage
Beschuldigter
Ermittlungsverfahren
Eröffnungsbeschluss
Hauptverhandlung
Staatsanwaltschaft
Strafprozess
Norm:
§ 157 StPO