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Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind Erwerbstätige, die aufgrund bestimmter Bedingungen rentenversicherungspflichtig sind. Sie werden nach den Bestimmungen der Scheinselbstständigkeit nicht als Arbeitnehmer eingestuft, wenn folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

Folge ist, dass der Arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit dem vollen Umfang seines Einkommens der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Eine Versicherungspflicht in den anderen Zweigen der Sozialversicherung besteht jedoch nicht.

Jedoch können folgende Arbeitnehmerähnliche Selbstständige von der Rentenversicherungspflicht befreit werden:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Arbeitnehmer
Scheinselbstständigkeit

Ratgeber:
Scheinselbstständigkeit Teil 1
Scheinselbstständigkeit Teil 2


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