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Arbeitsschutz

Maßnahmen, die zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit getroffen werden.

Als Ausfluss der allgemeinen Fürsorgepflicht, die für den Arbeitgeber aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) hergeleitet wird, bestehen für ihn zahlreiche gesetzliche Pflichten, die dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer dienen.

Es wird unterschieden zwischen:

Wichtige Regelungen für den technischen Arbeitsschutz enthalten beispielsweise:

Diese Normen sind grundsätzlich für den Arbeitgeber zwingend (§ 619 BGB).
Die Einhaltung der Normen wird durch die Gewerbeaufsichtsämter, aber auch von den Berufsgenossenschaften überwacht.

Praxistipp:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer arbeitsschutzrechtlich zu unterweisen. So muss er beispielsweise über alle am Arbeitsplatz auftretenden Gefahren und das notwendige sicherheitsgerechtes Verhalten (§ 12 ArbSchG), das Verhalten im Gefahrenfall (§ 55 ArbStättVO), den Umgang mit Gefahrstoffen (§ 20 GefahrstoffVO), das richtige Heben und Tragen von Lasten (§ 4 LasthandhabVO), den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln (§ 6 ArbeitsmittelVO), das richtige Verhalten auf Baustellen (§ 6 BaustellenVO) sowie besondere Gefahren für werdende und stillende Mütter (§ 2 MutterschutzrichtlinienVO) belehren.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Arbeitsrecht
Arbeitsunfall
Arbeitszeit
Fürsorgepflicht/ Arbeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Mobbing
Mutterschutz
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Schwerbehinderte

Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2

Norm:
§ 1 ArbSchG
§ 1 ArbStättVO
§ 1 BildscharbV
§ 618 BGB
§ 120a GewO
§ 62 HGB
§ 1 LasthandhabV
§ 1 JArbSchG


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