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Bahnreise

Beförderung von Personen und Reisegepäck durch Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen.

Die Rechtsgrundlagen für die Beförderung ergeben sich vor allem aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der auf Grundlage von § 26 AEG vom Bundesverkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Eisenbahnverkehrsordnung (EVO).

Die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) enthält Bestimmungen zu Sicherheit im Eisenbahnverkehr, zur Beförderung von Fahrgästen, zu Tarifen und zur Haftung eines Eisenbahnunternehmens. Zusätzlich hat jedes Eisenbahnunternehmen noch eigene Beförderungsbedingungen (BB). Die Beförderungsbedingungen legen fest, welche Rechte und Pflichten Verkehrsunternehmen und Kunden haben. Sie sind vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Die wichtigsten Besonderheiten für Bahnreisen:

Soweit die Bahnreise mit einer weiteren Leistung zusammen (z. B. Hotel, Flug) gebucht wird, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Reisevertrag.

Praxistipp:

Die Deutsche Bahn AG gewährt laut ihren Beförderungsbedingungen für Personen Nr. 9 vom 1. Oktober 2004 bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent der Fahrtkosten für die verspätete Einzelfahrt. Die Entschädigung erfolgt allerdings nur in Form einer Gutscheinkarte, nicht in Bar.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Flugreise
Reisevertrag
Schadensersatz

Norm:
§ 1 AEG
§ 1 EVO
§ 1 HaftpflG


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