Ausführungsregelung zum Baugesetzbuch, anhand derer die Nutzung von Flächen nach Art und Maß der Bebauung eingeteilt wird.
Die "Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke", wie sie richtig heißt, wurde aufgrund von § 2 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB) erlassen.
Die BauNVO soll eine Vereinheitlichung der Bebauungspläne im gesamten Bundesgebiet
und ihre Vergleichbarkeit gewährleisten.
Sie enthält konkretisiert mögliche Regelungen zu
In Flächennutzungsplänen können folgende Nutzungsarten bestimmt werden:
Baugebiete in Bebauungsplänen werden weiter untergliedert in:
Das Maß der baulichen Nutzung kann im Bebauungsplan bestimmt werden durch:
Der Bebauungsplan kann ferner mit der Bauweise:
Laut § 13 BauNVO sind in allen Baugebieten Räume beziehungsweise Gebäude für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Außenbereich
Bauplanungsrecht
Bebauungsplan
Bebauungsplan/ einfacher
Bebauungsplan/ qualifizierter
Flächennutzungsplan
Innenbereich
Ratgeber:
Baugenehmigung Teil 1
Baugenehmigung Teil 2
Norm:
§ 2 BauGB
§ 1 BauNVO