Bebauungsplan, der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen Verkehrsflächen
trifft.
Baupläne, durch die die oben genannten Punkte nicht konkret festgelegt
werden, sind einfache Bebauungspläne.
Da es keinen Mindestinhalt für Bebauungspläne gibt, ist der Umfang
der Festlegungen Sache des jeweiligen planerischen Ermessens der Gemeinde.
Sie legt fest, ob ein einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan erlassen wird.
Mit einem qualifizierten Bebauungsplan kann die Gemeinde die Bebauung der Grundstücke im Plangebiet umfassend und abschließend regeln.
Der Bebauungsplan wird als Satzung der Gemeinde beschlossen und ist daher eine allgemeinverbindliche Rechtsnorm.
Gilt ein qualifizierter Bebauungsplan, wird eine Baugenehmigung nur erteilt, wenn:
Gegen den Beschluss eines Bebauungsplanes kann rechtlich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorgegangen werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Baugenehmigung
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauplanungsrecht
Bebauungsplan
Bebauungsplan/ einfacher
Flächennutzungsplan
Innenbereich
Normenkontrollverfahren
Satzung
Veränderungssperre
Ratgeber:
Baugenehmigung Teil 1
Baugenehmigung Teil 2
Norm:
§ 30 BauGB