Oberbegriff für eine Person, gegen die wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird.
In der Regel wird als Beschuldigter der Tatverdächtige bezeichnet, gegen den sich ein Ermittlungsverfahren richtet, also solange die Staatsanwaltschaft prüft, ob gegen einen Verdächtigen genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage besteht.
Nach dem Gesetz (§ 157 Strafprozessordnung, StPO) sind aber auch
unter den Oberbegriff des Beschuldigten zu fassen.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Beschuldigtem und Zeugen. da dem Beschuldigten bestimmte Rechte zustehen (Zeugnisverweigerungsrecht, Belehrungspflicht über Zeugnisverweigerungsrecht).
Wird der Zeuge während der Vernehmung selbst zum Beschuldigten, muss die vernehmende Ordnungsbehörde (z. B. Polizei) die Befragung unverzüglich einstellen. Eine dennoch fortgesetzte Aussage unterliegt dem Verwertungsverbot. Die Ordnungsbehörde kann aber unter neuer Belehrung die Person - nunmehr als Beschuldigten - anhören.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Angeklagter
Angeschuldigter
Anklage
Beweis
Ermittlungsverfahren
Festnahme
Untersuchungshaft
Verdacht
Strafprozess
Zeuge
Ratgeber:
Jugendstrafrecht Teil 1
Jugendstrafrecht Teil 2
Norm:
§ 157 StPO