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Beschwerde

Gerichtlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Entscheidung oder Maßnahme durch die nächsthöhere Instanz nachgeprüft wird.

Mit der Beschwerde können in der Regel nur Entscheidungen, die nicht Urteile sind, angegriffen werden, vor allem Beschlüsse.

Sie ist in den Prozessordnungen für die verschiedenen Gerichtszweige in bestimmten Fällen vorgesehen.

Das Zivilprozessrecht kennt zwei Arten von Beschwerden, die in den §§ 567 bis 577 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt sind:

Auch im Strafprozessrecht gibt es verschiedene Arten der Beschwerde. Sie ergeben sich aus den §§ 304 bis 311a der Strafprozessordnung (StPO).

Im Verwaltungsrecht ist die Beschwerde durch das Widerspruchsverfahren ersetzt worden. Es existiert lediglich noch der formlose Rechtsbehelf der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Praxistipp:

Die angefochtene Entscheidung kann auch zu Ungunsten des Beschwerdeführers abgeändert werden (reformatio in peius).

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Abhilfeverfahren
Beschluss
Dienstaufsichtsbeschwerde
Erinnerung
Fachaufsichtsbeschwerde
Rechtsbehelf
Rechtsbeschwerde
Sofortige Beschwerde

Norm:
§ 304 StPO
§ 567 ZPO


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