Organisatorische Einheit, innerhalb der ein Unternehmer alleine oder mit Hilfe seiner Arbeitnehmer für eine gewisse Dauer arbeitstechnische Zwecke verfolgt.
Der Begriff "Betrieb" wird im rechtlichen Bereich vor allem im Arbeitsrecht
verwandt.
Eine gesetzliche Definition existiert jedoch nicht.
Zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze knüpfen aber an den Betriebsbegriff
an - so das Tarifvertragsgesetz (TVG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG),
das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die die Vorschriften zum Betriebsübergang
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Betriebsinhaber können sowohl natürliche, als auch juristische Personen sein.
Entscheidend für die Abgrenzung des Betriebes gegenüber anderen Betrieben
ist die Organisationseinheit (einheitlicher Leitungsapparat).
Ein Betrieb kann aus mehreren Teilen (Betriebsteile) bestehen.
Mehrere Betriebe wiederum können in einem Unternehmen zusammengefasst sein.
In Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern, die über 18 Jahre alt sind, und von denen mindestens drei mehr als sechs Monate dem Betrieb angehören und damit wählbar sind, kann ein Betriebsrat eingerichtet werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebliche Übung
Betriebsrat
Betriebsübergang
Betriebsverfassung
Betriebsversammlung
Gesamtbetriebsrat
Kündigungsschutz
Sozialauswahl
Tarifvertrag
Tendenzbetrieb
Unternehmen
Unternehmer