Kündigungsfrist/ Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Sozialauswahl, Personenbedingte Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung

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Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine der drei Kündigungstypen, die nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sozial gerechtfertigt und somit wirksam sind.

Formale Anforderungen einer betriebsbedingten Kündigung:

Einer vorherigen Abmahnung bedarf es grundsätzlich nicht.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aus Gründen, die in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, sondern auf Grund betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Solche betrieblichen Umstände sind beispielsweise:

Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung sind, dass:

Steht fest, dass auf Grund dringender betrieblichen Bedürfnisse einem Arbeitnehmer gekündigt werden muss, so hat der Arbeitgeber eine sog. Sozialauswahl vorzunehmen. Hierbei sind aber nur solche Arbeitnehmer miteinander vergleichbar, die auch gegeneinander ausgetauscht werden können. Dem am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer ist zu kündigen. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber die Mitteilung der Gründe verlangen, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben.

Wird keine Sozialauswahl durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung unwirksam. Die unternehmerische Entscheidung (z.B. Einführung neuer Technologie) als solche ist jedoch nicht gerichtlich nachprüfbar.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer wählen, ob er gegen die Kündigung klagt oder eine gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr beansprucht. Dieser Anspruch hängt von dem ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben ab, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

Praxistipp:

Besteht ein Betriebsrat, so sind dem Betriebsrat die Gründe der betriebsbedingten Kündigung und die Kriterien der Sozialauswahl zu erläutern.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Kündigungsfrist/ Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
Sozialauswahl
Personenbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung

Ratgeber:
Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2

Norm:
§ 1 KSchG


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