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Beweis

Einziges Mittel der Parteien eines Rechtsstreits, ein Gericht im Prozess von der Wahrheit oder Unwahrheit einer bestimmten Tatsache zu überzeugen.

Gegenstand des Beweises sind Tatsachen und Erfahrungssätze, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

Der Beweis wird danach unterschieden, mit welchen Mitteln er geführt werden kann (Beweisverfahren):

Nach dem, was bewiesen werden muss und wie das Gericht überzeugt sein muss, wird außerdem getrennt zwischen:

Vom Beweis ist die bloße Glaubhaftmachung zu unterscheiden.

Praxistipp:

Von der Frage nach dem Beweisverfahren und der Überzeugung des Gerichts ist die Frage nach der Beweiswürdigung zu trennen. Hier herrscht in allen Prozessordnungen der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (z. B. § 286 Zivilprozessordnung). Das Gericht kann also grundsätzlich nach eigener Überzeugung frei bestimmen, welcher Beweis schwerer wiegt und welcher Zeuge glaubhafter ist. Der Grundsatz ist nur eingeschränkt durch naturwissenschaftliche Erkenntnisse, übergeordnete Verfahrensgesichtspunkte und gesetzliche Vorgaben.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Beweiserhebungsverbote im Strafverfahren
Beweislast
Beweismittel
Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren
Eigentumsvermutung
Glaubhaftmachung
In dubio pro reo

Norm:
§ 284 ZPO


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