Sie untersagen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, über bestimmte Themen Beweis zu erheben. Das heißt entweder bestimmte Beweismittel nicht zu benutzen und/oder bestimmte Beweismethoden nicht anzuwenden.
Beweiserhebungsverbote betreffen entweder bestimmte
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beweismittel
Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren