Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsnormen einschließt, die für
jedermann gleichermaßen gelten.
Das Sonderprivatrecht ist demgegenüber nur für bestimmte Personengruppen
(Kaufleute, Aktionäre, Gesellschafter, etc.) anwendbar.
Zum Sonderprivatrecht zählen unter anderem:
Das bürgerliche Recht kann in einzelne Rechtsgebiete unterteilt werden:
Rechtsquelle für das bürgerliche Recht ist vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitsrecht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Rechtsgebiete
Sachenrecht
Schuldrecht
Zivilrecht
Norm:
§ 1 BGB