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Bürgerliches Recht

Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsnormen einschließt, die für jedermann gleichermaßen gelten.
Das Sonderprivatrecht ist demgegenüber nur für bestimmte Personengruppen (Kaufleute, Aktionäre, Gesellschafter, etc.) anwendbar.

Zum Sonderprivatrecht zählen unter anderem:

Das bürgerliche Recht kann in einzelne Rechtsgebiete unterteilt werden:

Rechtsquelle für das bürgerliche Recht ist vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Arbeitsrecht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Rechtsgebiete
Sachenrecht
Schuldrecht
Zivilrecht

Norm:
§ 1 BGB


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