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Copyright

Jedes Werk der Literatur, der Film-, Bild- und Tonkunst sowie der Softwareprogrammierung, das Ergebnis eines eigenständigen Schöpfungsprozesses ist, ist urheberrechtlich geschützt.

Entsprechend dem Welturheberrechtsabkommen wird das Halten der Rechte am Werk mit dem Copyrightvermerk - © - angezeigt.

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes. Das Anbringen eines Copyright-Vermerkes ist für die Entstehung des Urheberrechts unerheblich.

Der Urheber muss jedoch darauf achten, dass er später nachweisen kann, Urheber des Werkes zu sein, um bei einer Nachahmung seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz durchsetzen zu können. Daher empfiehlt sich ein ein Copyrightvermerk - ©.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es ist somit vererbbar - nicht jedoch veräußerlich!

Dem Urheber stehen insbesondere das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte an seinem Werk zu.

Praxistipp:

Es empfiehlt sich zusätzlich zum © das Jahr der Erstveröffentlichung und den Namen anzugeben.
(©; Valuenet GmbH; 01.01.2003)

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Urheberrecht
Lizenz
Marke
Patent

Ratgeber:
Urheberrecht Teil 1
Urheberrecht Teil 2
Patentrecht Teil 1
Patentrecht Teil 2


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