Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Datenschutz

Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist der Schutz des Grundrechts auf Datenschutz.

Der Datenschutz dient dem Schutz des einzelnen Betroffenen, der vor den Gefahren, die die Datenverarbeitung für ihn mit sich bringt, geschützt werden soll.

Das BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Hierunter fallen:

personenbezogener Daten.

Personenbezogene Daten dürfen nur dann erfasst, gespeichert und verarbeitet werden, wenn es für die jeweiligen amtlichen oder geschäftlichen Zwecke erforderlich ist. Das Einverständnis des Betroffenen ist grundsätzlich erforderlich.

Praxistipp:

Betroffene haben - bei unrechtmäßigem Umgang mit ihren personenbezogenen Daten - ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Personenbezogene Daten/ Speicherung
Personenbezogene Daten/ Übermittlung

Norm:
§ 1 BDSG



Antwort zum Thema: ""EDV-Recht & IT/TK-Recht"" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern