Ein Dauerlieferungsvertrag ist ein Lieferungsvertrag über einen festgelegten Zeitraum, bei dem die abzunehmende Gesamtmenge unbestimmt ist und die Lieferungen in Einzellieferungen erfolgen sollen, wobei die jeweilige Höhe der Einzellieferung bei der Bestellung festgelegt wird.
Die Einzellieferungen erfolgen rechtlich selbständig. Leistungsstörungen und daraus resultierende Ansprüche können für jede Einzellieferung gesondert verfolgt werden.
Der Dauerlieferungsvertrag ähnelt dem Dauerschuldverhältnis. Die Auswirkungen von Leistungsstörungen der Einzellieferungen auf den Gesamtvertrag werden daher nach den Regeln für die gesetzlichen Dauerschuldverhältnisse beurteilt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Dauerschuldverhältnis
Rahmenvertrag
Sukzessivlieferungsvertrag