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Dienstaufsichtsbeschwerde

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wird das persönliche Verhalten eines Beamten bzw. Angestellten des öffentlichen Dienstes oder eines Richters gerügt.

Sie ist an die Dienstaufsichtsbehörde bzw. den Dienstvorgesetzten zu richten.

Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch darauf, dass die Beschwerde behandelt wird, dass also z.B. der Vorgesetzte prüft, ob das Vorgehen bzw. Verhalten eines Beamten dienstrechtlich zu beanstanden ist oder nicht.
Er hat auch Anspruch auf Erhalt einer Antwort, wie in der Sache entschieden ist und welche Maßnahmen auf die Beschwerde hin veranlasst worden sind, wobei eine nähere Begründung hingegen nicht verlangt werden kann.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Petition


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