Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Dingliches Recht

Ein dingliches Recht ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt.

Die dinglichen Rechte erstrecken sich auf Sachen und Grundstücke, wobei der Kreis der dinglichen Rechte gesetzlich abschließend geregelt ist.
Diese sind u.a.:

Aus den dingliche Rechten (z.B. Eigentum), die unverjährbar sind, können dingliche Ansprüche entstehen (z.B. Eigentumsherausgabeanspruch).


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern