Ein dingliches Recht ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt.
Die dinglichen Rechte erstrecken sich auf Sachen und Grundstücke, wobei
der Kreis der dinglichen Rechte gesetzlich abschließend geregelt ist.
Diese sind u.a.:
Aus den dingliche Rechten (z.B. Eigentum), die unverjährbar sind, können dingliche Ansprüche entstehen (z.B. Eigentumsherausgabeanspruch).