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Eheaufhebung

Aufhebung bedeutet die Auflösung der Ehe durch ein gerichtliches Urteil aus Gründen, die bei der Eheschließung bereits vorlagen.

Eine Ehe kann aufgehoben werden

Allerdings ist eine Aufhebung der Ehe ausgeschlossen

Die Aufhebung der Ehe erfolgt durch das Familiengerichts.

Die Scheidung der Ehe und die Aufhebung können gemeinsam beantragt werden. Sind beide Anträge begründet, ist in dem Urteil des Familiengerichts nur auf Aufhebung der Ehe zu erkennen.

Praxistipp:

Das Verschweigen von nicht unerheblichen Vorstrafen mit laufender Bewährungszeit berechtigt zur Eheaufhebung, denn bei zur Bewährung ausgesetzten Vorstrafen besteht die Gefahr des Widerrufs der Bewährung mit Folgen für die eheliche Gemeinschaft.

siehe hierzu auch:

Norm:
§§ 1313 ff BGB


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