Eigenbedarf ist ein gesetzlich geregelter Kündigungsgrund eines Wohnraummietverhältnisses.
Ein Wohnraummietverhältnis kann nur gekündigt werden, wenn der Vermieter
ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat.
Dies ist nur der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung:
Angehörige seines Haushalts müssen, anders als Familienangehörige, im Zeitpunkt der Geltendmachung des Eigenbedarfs im Haushalt des Vermieters leben.
Die Anerkennung als Familienangehöriger erfordert eine familiäre Bindung. Anerkannt wird daher grundsätzlich nicht die Geltendmachung des Eigenbedarfs z.B. zugunsten des Schwagers.
Der Eigenbedarfsgrund ist im Kündigungsschreiben vom Vermieter darzulegen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Mietvertrag/ ordentliche Kündigung
Ratgeber:
Neues Mietrecht Teil 1
Neues Mietrecht Teil 2
Norm:
§ 573 BGB