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Einrede

Die Einrede ist ein Gegenrecht, das die Durchsetzung eines Rechtes eines anderen verhindert. Mit der Einrede kann zwar das Recht des anderen nicht vernichtet, aber die Durchsetzung des Rechtes zumindest beeinträchtigt werden.

Es werden grundsätzlich zwei Arten von Einreden unterschieden, die aufschiebende Einrede und die dauernde Einrede:


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