Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale ist ein Teil der steuerlich absetzbaren Werbungskosten.
Arbeitnehmer können ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
ohne weiteren Nachweis steuerlich wie folgt absetzen:
- für die ersten 10 km kann der Arbeitnehmer 0,36 EUR absetzen,
- für jeden weiteren Kilometer kann er 0,40 EUR geltend machen.
Dies gilt jedoch nur für Wegekosten bis 5.100 EUR. Will der Arbeitnehmer
über diesen Betrag hinaus Fahrtkosten steuerlich geltend machen, muss
er entweder die Benutzung seines PKW oder andere Kosten nachweisen
Praxistipp:
Die Entfernungspauschale kann unabhängig von der Wahl ihres Verkehrsmittels
geltend gemacht werden.
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