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Erbrecht

Teil des bürgerlichen Rechts, in dem der Übergang von Rechten und -Pflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person geregelt ist.

Festgeschrieben ist das Erbrecht vor allem im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Weitere Rechtsquellen sind:

Nicht zum Erbrecht zu zählen sind das Erbschaftssteuerrecht und die Bestattungspflicht, da sie zum öffentlichen Recht gehören.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Recht
Erbe
Erbengemeinschaft
Erbfolge
Erbrecht des Ehegatten
Erbschaft
Erbschaftskauf
Erbschein
Erbunwürdigkeit
Erbvertrag
Erbverzicht
Öffentliches Recht
Pflichtteil
Testament
Schuldrecht
Zivilrecht

Ratgeber:
Erbvertrag
Eigenhändiges und öffentliches Testament
Gemeinschaftliches Testament
Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht
Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht

Norm:
§ 1922 BGB


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