Teil des bürgerlichen Rechts, in dem der Übergang von Rechten und -Pflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person geregelt ist.
Festgeschrieben ist das Erbrecht vor allem im fünften Buch des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
Weitere Rechtsquellen sind:
Nicht zum Erbrecht zu zählen sind das Erbschaftssteuerrecht und die Bestattungspflicht, da sie zum öffentlichen Recht gehören.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Recht
Erbe
Erbengemeinschaft
Erbfolge
Erbrecht des Ehegatten
Erbschaft
Erbschaftskauf
Erbschein
Erbunwürdigkeit
Erbvertrag
Erbverzicht
Öffentliches Recht
Pflichtteil
Testament
Schuldrecht
Zivilrecht
Ratgeber:
Erbvertrag
Eigenhändiges und öffentliches Testament
Gemeinschaftliches Testament
Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht
Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht
Norm:
§ 1922 BGB