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Erfindung

Es handelt sich nur dann um eine Erfindung, wenn sich die zu lösende Aufgabe einem Durchschnittsfachmann nicht - nach dem momentanen Stand der Technik - als selbstverständlich aufdrängt.

Für Erfindungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Patent angemeldet werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Patent
Patentamt

Ratgeber:
Patentrecht Teil 1
Patentrecht Teil 2


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