Es handelt sich nur dann um eine Erfindung, wenn sich die zu lösende Aufgabe einem Durchschnittsfachmann nicht - nach dem momentanen Stand der Technik - als selbstverständlich aufdrängt.
Für Erfindungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Patent angemeldet werden.
siehe hierzu auch:
Ratgeber:
Patentrecht Teil 1
Patentrecht Teil 2