Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist eine strafrechtliche Prozessvoraussetzung und steht am Beginn des sogenannten Zwischenverfahrens, in welchem das Gericht nach Erhebung der Anklage entscheidet, ob das Hauptverfahren zu eröffnen ist.

Liegt hinreichender Tatverdacht vor, wird mit dem Eröffnungsbeschluss das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Mit dem Eröffnungsbeschluss tritt Rechtshängigkeit ein.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Verdacht

Norm:
§ 203 StPO


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern