Erschließung ist die erstmalige Herstellung von Bauland für den Bau von Straßen, Wegen, Parkflächen oder Grünanlagen.
Zur Deckung der Ausgaben für können Gemeinden von den Grundstückseigentümern einen Erschließungsbeitrag erheben. Dazu müssen sie eine Satzung erlassen, die zur Wirksamkeit detaillierte Voraussetzungen erfüllen muss.
Zum Erschließungsaufwand zählen:
Der Erschließungsbeitrag ist vom Ausbaubeitrag zu unterscheiden, der nicht für die Erstellung der Anlagen, sondern für Erweiterungen und Verbesserungen erhoben wird und dessen Zulässigkeit sich nach Landesrecht bestimmt.
siehe hierzu auch:
Norm:
§§ 127 - 135 BauGB