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Europäischer Rechtsanwalt

Seit dem Jahr 2000 können auch Rechtsanwälte aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU) in Deutschland tätig werden.

Voraussetzungen hiefür sind, dass der Rechtsanwalt:

Über den Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer entscheidet die Landesjustizverwaltung. Die Aufsicht wird von den Rechtsanwaltskammern durchgeführt.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann auf drei Wegen erreicht werden:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Rechtsanwaltshaftung
Rechtsanwaltsgebühren in bürgerlichen Streitigkeiten
Rechtsanwaltszwang

Norm:
§ 4 BRAO
§ 1 EuRAG


Antwort zum Thema: ""Anwaltshaftung"" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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