Das Europäisches Parlament - auch Europaparlamaent genannt - ist Organ der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Gemeinschaft. Es stellt eine direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürger der Europäischen Union dar und setzt sich aus 626 Europa-Abgeordneten zusammen. Seine Mitglieder (Vertreter der Mitgliedstaaten) werden durch Direktwahl alle fünf Jahre gewählt.
Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte:
In Bezug auf den Umfang der Befugnisse ist es nicht mit nationalen Parlamenten gleichzusetzen. Das EU-Parlament hat bei der Gesetzgebung und in Haushaltsangelegenheiten vorwiegend eine nur beratende Funktion. Zudem bestehen Kontrollbefugnisse gegenüber dem Rat und der Kommission.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Europäische Gemeinschaft
Europäische Kommission
Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Rat
Europäischer Rechnungshof
Europäischer Wirtschaftsraum
Norm:
Art. 189 - 201 EGV