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Exekutive

Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt im Staat.

Sie ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung neben der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) die dritte staatliche Gewalt. Sie ist mit der Ausführung der von der Legislative beschlossenen Gesetze beauftragt. Zur Exekutive gehört insbesondere die gesamte öffentliche Verwaltung. Die Spitze der Exekutive stellt die Regierung dar.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Legislative
Judikative

Norm:
Art. 20 GG


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