Factoring
Unter Factoring versteht man den Vertrag über die Abtretung einer Forderung.
Das Factoring selbst ist gesetzlich nicht geregelt. Es wird zwischen dem echten
und dem unechten Factoring unterschieden:
- Beim echten Factoring wird die Forderung durch den Käufer endgültig
gekauft.
Es handelt sich um einen Forderungskauf.
Der Käufer (Faktor) übernimmt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit
des Schuldners, bekommt aber im Gegenzug dafür die Forderung "unter
Wert" verkauft.
- Im Unterschied dazu kommt es beim unechten Factoring nur zu einer Abtretung
erfüllungshalber:
Wird die Forderung durch den Schuldner nicht erfüllt, kann der Factor
bei dem Forderungsverkäufer Rückgriff nehmen.
Der Vertrag ist ein gemischt-typischer Vertrag, der in vielen Teilen einem
Darlehensvertrag entspricht.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abtretung
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