Zeitlich begrenztes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Es ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.
Ein Fahrverbot kann für ein bis drei Monate verhängt werden.
Während des Fahrverbots wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen.
Ein Fahrverbot kann angeordnet werden:
Als Nebenstrafe kommt ein Fahrverbot in Betracht, wenn eine Straftat (z. B.
Diebstahl, Raubüberfall) unter Zuhilfenahme eines Kraftfahrzeuges begangen wurde.
Es ist in der Regel auch dann vom Strafgericht anzuordnen, wenn keine Entziehung
der Fahrerlaubnis erfolgt, obwohl die dafür nötigen Voraussetzungen
vorliegen.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist für bestimmte grobe oder beharrliche
Pflichtverletzungen eines Kraftfahrzeugführers, für die eine Geldbuße
verhängt wurde, ein Fahrverbot möglich.
Der Bußgeldkatalogverordnung (Bußgeldkatalog) sieht dem entsprechend für
bestimmte, typischerweise besonders gefährliche Verkehrsverstöße ein Regelfahrverbot
vor.
Zusätzlich muss subjektiv ein besonders verantwortungsloses Handeln des Fahrzeugführers
hinzukommen, das in Fällen des Augenblicksversagens entfallen kann.
Das Fahrverbot untersagt dem Betroffenen das Führen von Kraftfahrzeugen im
Straßenverkehr, auch wenn es sich um fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge handelt.
Nur Radfahren und das Führen von Kraftfahrzeugen auf einem Privatgelände sind
nicht verboten.
In besonderen Ausnahmefällen kann das Fahrverbot auf bestimmte Kraftfahrzeugarten
beschränkt werden, falls es sonst für den Betroffenen existenzgefährdend
wirken würde.
Ein Verstoß gegen das Fahrverbot ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar (§ 21 Straßenverkehrsgesetz, StVG)
Das Fahrverbot wird grundsätzlich mit Rechtskraft der Bußgeldbescheides oder
des Strafurteils wirksam.
Ist in den vergangenen zwei Jahren keine Bußgeldentscheidung mit Fahrverbot
gegen den Betroffenen ergangen, kann er jedoch den Beginn des Fahrverbotes innerhalb
einer Frist von 4 Monaten selbst bestimmen (§ 25 Absatz 2a StVG).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Alkohol am Steuer
Beschlagnahme
Bußgeldbescheid
Bußgeldkatalog
Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis
Fahruntüchtigkeit
Maßregeln der Besserung und Sicherung
Ordnungswidrigkeit
Sicherstellung
Strafen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Trunkenheit im Verkehr
Verkehrszentralregister
Zuständigkeit einer Behörde
Ratgeber:
Bußgeldbescheid Teil 1
Bußgeldbescheid Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3
Norm:
§ 44 StGB
§ 25 StVG