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Fernabsatzvertrag

Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, bei dem der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt.

Das Fernabsatzrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Regelungen zu Fernabsatzverträgen dienen dem Verbraucherschutz und sind daher für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher anwendbar. Das Fernabsatzrecht findet keine Anwendung auf:

Fernkommunikationsmittel sind insbesondere:

Nach dem Fernabsatzrecht ist ein Unternehmer verpflichtet, vor Abschluss eines Vertrages unter anderem über folgende Punkte zu informieren:

Nach Vertragsabschluss hat der Unternehmer dem Empfänger die oben aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich zu machen.

Der Verbraucher kann seine Bestellung, die über Fernkommunikationsmittel erfolgte, innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf hat in Textform oder durch fristgerechte Rücksendung der Sache zu erfolgen. Es ist ausreichend, wenn der Verbraucher den Widerruf am letzten Tag der Frist absendet. Nach erklärtem Widerruf ist der Verbraucher verpflichtet die Waren zurückzusenden.

Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung sind grundsätzlich vom Unternehmer zu tragen. Dieser kann aber die Kosten der Rücksendung bei einer Bestellung von bis zu 40 € vertraglich auf den Verbraucher übertragen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen bezüglich Lieferungen von:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Fernunterrichtsvertrag
Kaufvertrag
Unbestellte Lieferung

Ratgeber:
Rechtsfragen des Internetsurfers Teil 1
Rechtsfragen des Internetsurfers Teil 2

Norm:
§ 312b BGB


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