Behörde, die für die Verwaltung von Zöllen, öffentlicher Abgaben oder Steuern zuständig ist.
Es gibt sowohl Finanzbehörden auf Bundes-, als auch auf Landesebene.
Sie sind in § 6 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) aufgeführt.
Zu den Bundesfinanzbehörden zählen:
Auf Länderebene sind zu nennen:
Daneben zählen die Familienkassen zu den Finanzbehörden.
Mit den ersten drei Ziffern der Einkommensteuer- oder Umsatzsteuernummer kann das zuständige Finanzamt ermittelt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abgaben/ öffentliche
Bankgeheimnis
Bundesminister
Einspruch
Finanzgericht
Oberste Bundesbehörde
Steuergeheimnis
Steuern
Zuständigkeit einer Behörde
Norm:
§ 6 AO