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Finanzbehörde

Behörde, die für die Verwaltung von Zöllen, öffentlicher Abgaben oder Steuern zuständig ist.

Es gibt sowohl Finanzbehörden auf Bundes-, als auch auf Landesebene.
Sie sind in § 6 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) aufgeführt.

Zu den Bundesfinanzbehörden zählen:

Auf Länderebene sind zu nennen:

Daneben zählen die Familienkassen zu den Finanzbehörden.

Praxistipp:

Mit den ersten drei Ziffern der Einkommensteuer- oder Umsatzsteuernummer kann das zuständige Finanzamt ermittelt werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Abgaben/ öffentliche
Bankgeheimnis
Bundesminister
Einspruch
Finanzgericht
Oberste Bundesbehörde
Steuergeheimnis
Steuern
Zuständigkeit einer Behörde

Norm:
§ 6 AO


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