Forderungsübergang ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Der Forderungsübergang erfolgt i.d.R. durch Abtretung( § 398 BGB).
Er ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben (Bürgschaft, Verpfänder) und kann in allen anderen Fällen vertraglich ausgeschlossen werden.