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Fortsetzungsfeststellungsklage

Die Fortsetzungsfeststellungsklage dient der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines belastenden Verwaltungsaktes, der sich im laufenden Verfahren bereits erledigt hat.

Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind:

Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, wenn der Verwaltungsakt zum Zeitpunkt der Erledigung rechtswidrig war oder die Ablehnung des Verwaltungsaktes rechtswidrig war und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wurde.

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 113 I S. 4 VwGO


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