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Franchising

(zu Deutsch: Konzessionsverkauf).
Geschäftsmethode, bei der ein Unternehmer (Franchisegeber) einem anderen Unternehmer (Franchisenehmer) den regionalen Vertrieb bestimmter Waren- oder Dienstleistungen gegen Entgelt gestattet.

Zur Begründung eines Franchiseverhältnisses bedarf es eines Franchisevertrages.
Diese schuldrechtliche Vertragsform ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht gesondert geregelt. Sie enthält Elemente des Kauf-, Werk-, Gesellschafts- und Pachtvertrages.

Immer mehr Unternehmen gestalten ihr Geschäfts- und Betriebssystem auf Franchisebasis.
Prominente Beispiele sind die Fastfood-Ketten "McDonalds" und "Burger King", die Warenlieferanten "Eismann" und "BoFrost" und die Baumarktkette "OBI".

Praxistipp:

Das Franchising kann gegenüber anderen Vertriebsformen erheblich vorteilhaft sein. Der Franchisenehmer darf unter Gewährung von Gebietsschutz ein in aller Regel marktbekanntes Produkt vertreiben, dem ein meist erprobtes und bewährtes Geschäftskonzept zu Grunde liegt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Franchisevertrag
Handelsvertreter
Lizenz
Lizenzvertrag
Pacht
Schuldrecht
Vertragshändler

Ratgeber:
Handelsvertreter Teil 1
Handelsvertreter Teil 2


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