Selbstständig tätige Person, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt.
Freier Mitarbeiter kann ein Gewerbetreibender oder ein Freiberufler sein.
Der freie Mitarbeiter ist nicht in das beauftragende Unternehmen eingegliedert,
sondern von diesem persönlich unabhängig.
Er kann seine Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei gestalten und ist weder
in zeitlicher, noch in örtlicher und fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers
unterworfen.
Ist ein "freier Mitarbeiter" dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig und beschäftigt er keine Arbeitnehmer, kann Scheinselbständigkeit vorliegen.
Im Pressejargon werden regelmäßig für einen Verlag tätige freie Mitarbeiter als "feste Freie" bezeichnet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Freier Beruf
Gewerbe
Handelsvertreter
Heimarbeit
Leiharbeitsverhältnis
Scheinselbstständigkeit
Telearbeit
Ratgeber:
Handelsvertreter Teil 1
Handelsvertreter Teil 2
Scheinselbstständigkeit Teil 1
Scheinselbstständigkeit Teil 2
Telearbeit Teil 1
Telearbeit Teil 2