Fürsorgepflicht/ Arbeitsrecht
Die Fürsorgepflicht ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.
Sie ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt
Sie beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch
noch nach der Beendigung fort (z.B. Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses).
Die Fürsorgepflicht beinhaltet unter anderem drei Pflichten:
- Die Pflicht Schutzmaßnahmen einzurichten: Der Arbeitgeber hat den
Arbeitsplatz so einzurichten, dass der Arbeitnehmer keine Schäden an
Gesundheit oder Eigentum erleidet.
- Die Pflicht des Schutzes der Persönlichkeit: Der Arbeitgeber hat die
Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und vor Eingriffen zu schützen
(z.B. Schutz vor Mobbing oder sexueller Belästigung).
- Die Gleichbehandlungspflicht: Die Gleichbehandlungspflicht verbietet dem
Arbeitgeber willkürliche Schlechter- oder Besserstellung einzelner Arbeitnehmer
gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitszeugnis
Mobbing
Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2
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