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Fürsorgepflicht/ Arbeitsrecht

Die Fürsorgepflicht ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt

Sie beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch noch nach der Beendigung fort (z.B. Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses). Die Fürsorgepflicht beinhaltet unter anderem drei Pflichten:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Arbeitszeugnis
Mobbing

Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2


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