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Gebrauchsvorteil

Ein Gebrauchsvorteil ist eine Art der Entschädigung für die Nutzung einer Sache oder eines Rechts.

Ist ein Vertrag rückabzuwickeln, so sind dem Verkäufer die Vorteile, die der Käufer bis zur Vertragsaufhebung erlangt hat, zu ersetzen, sofern es zu einer Abnutzung des Vertragsgegenstandes gekommen ist (z. B. die Benutzung eines Pkws; die Gebrauchsvorteile werden pro 1.000 Kilometer mit 0,67 Prozent der Bruttoanschaffungskosten berechnet).

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Kaufvertrag
Rücktritt/ zivilrechtlicher
Wandlung


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