Öffentliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine konkrete öffentliche Leistung zu entrichten sind.
Im Unterschied zu Steuern, die keinen Anspruch auf eine Gegenleistung begründen, und zu Beiträgen entsteht die Gebührenpflicht erst durch tatsächliche individuelle Inanspruchnahme oder Veranlassung einer bestimmten öffentlichen Leistung.
Sie können erhoben werden für:
Die Inanspruchnahme kann auch aufgrund zwangsweiser Verpflichtung erfolgen (zum Beispiel: Anschluss- und Benutzungszwang an das Wasser- und Abwassernetz).
Bei der Erhebung von Gebühren müssen die Behörden bestimmte Grundsätze (Gebührengrundsätze) beachten:
Die Höhe der Gebühr wird durch den Gebührensatz bestimmt.
Die Gebührenerhebung bedarf in jedem Fall einer konkreten gesetzlichen
Grundlage.
In den Kommunen werden dafür meist Gebührensatzungen erlassen, die
konkreten Gebührensätze sind in der Regel in Gebührenordnungen
enthalten.
Erhebt die Verwaltung Gebühren, die höher sind als gesetzlich bestimmt, kann dies als Gebührenerhebung nach § 352 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abgaben/ öffentliche
Beiträge
Gebührenstreitwert
Gerichtskostenvorschuss
Rechtsanwaltsgebühren in bürgerlichen Streitigkeiten
Öffentliche Einrichtung
Steuern
Verwaltungsrecht