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Geldstrafe

Die Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe (Haft) eine der zwei Hauptstrafen im deutschen Strafrecht. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe kann erfolgen, soweit der Strafrahmen der Tat zulässt.

Die Geldstrafe umfasst mindestens fünf, jedoch höchstens 360 Tagessätze, wobei ein Tagessatz bis zu 5.000 Euro betragen kann. Die Tagessatzhöhe orientiert sich an den persönlichen Verhältnissen des Täters, insbesondere an dessen verfügbaren Nettoeinkommen pro Tag.

Die Anzahl der Tagessätze entspricht Hafttagen.

Praxistipp:

Ab einer Strafe von 90 Tagessätzen oder mehr gilt man als vorbestraft.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Freiheitsstrafe
Vermögensstrafe

Norm:
§ 40 StGB


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