Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bezeichnet das örtlich zuständige Gericht eines Rechtsstreits.

Der allgemeine Gerichtsstand ist das Gericht in dem Bezirk, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat.

Die Zuständigkeit eines Gerichts kann grundsätzlich auch aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung der Parteien festgelegt werden (sogenannte Gerichtsstandsvereinbarung).

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Gerichtsstandsvereinbarung


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern