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Gesamtstrafe

Verwirklicht ein Straftäter mehrere Straftatbestände und hat er dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verwirkt, bildet das Strafgericht eine Gesamtstrafe.

Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Bei Freiheitsstrafen sind maimal 15 Jahre zulässig, außer es handelt sich bei einer Einzelstrafe um eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei Geldstrafen darf die Gesamtstrafe maximal 720 Tagessätze betragen und das Vermögen des Täters nicht übersteigen.

Ist eine Gesamtstrafe aus Geld- und Freiheitsstrafen zu bilden, so entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Strafen
Freiheitsstrafe
Geldstrafe

Norm:
§ 54 StGB


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