Stattliche Kontrolle aller Gewerbebetriebe in Hinblick auf die Einhaltung drittschützender Vorschriften.
Die Gewerbeaufsicht überprüft vor allem die Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen:
Dazu stehen den, je nach Landesrecht, zur Gewerbeaufsicht zuständigen Behörden weitreichende Befugnisse zu, darunter das Recht zur jederzeitigen Besichtigung und Prüfung von Arbeitsstätten und Gewerbeanlagen. Arbeitgeber haben die Besichtigungen und Prüfungen zu jeder Betriebszeit, auch in der Nacht, zu gestatten.
Behörden, die die Gewerbeaufsicht wahrnehmen, werden je nach Bundesland als "Gewerbeaufsichtsamt" oder auch "Amt für Arbeitschutz" bezeichnet. Sie unterstehen in der Regel dem jeweiligen Landessozialministerium als oberste Landesbehörde.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitsschutz
Gewerbe
Gewerbe/ Zuverlässigkeit
Gewerbefreiheit
Gewerbeschein
Gewerbeuntersagung
Handelsgewerbe
Zuständigkeit einer Behörde
Norm:
§ 139b GewO