Die Gewerbefreiheit besagt, dass es jedermann gestattet ist, so weit nicht
durch die Gewerbeordnung Ausnahmen vorgeschrieben sind, ein Gewerbe zu betreiben.
Bestimmte Gewerbeausübungen bedürfen jedoch einer gewerberechtlichen
Erlaubnis.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gewerbe
Gewerbe/ Zuverlässigkeit
Gewerbeaufsicht
Gewerbeschein
Gewerbeuntersagung
Unzuverlässigkeit/ Gewerberecht
Norm:
§ 1 GewO