Natürliche oder juristische Person, die aus einem Schuldverhältnis
berechtigt ist, eine Leistung zu fordern.
Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
Gegenstück ist der Schuldner. Das ist derjenige, von dem der Gläubiger
eine Leistung fordern kann.
Verletzt der Schuldner seine Leistungspflicht, können dem Gläubiger
neben oder anstelle der Leistung weitere Rechte zustehen (z. B. Rücktritt,
Schadensersatz).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gläubigerverzug
Hauptleistungspflichten
Juristische Person
Rücktritt/ zivilrechtlicher
Schadensersatzpflicht im Schuldrecht
Schuldner
Schuldrecht
Norm:
§ 241 BGB