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Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit is tdie Einschränkung des Nutzungsrechts eines Grundstückes zugunsten des Inhabers eines anderen Grundstücks. Der Grundstücksinhaber des belasteten Grundstücks muss einzelne Handlungen auf dem Grundstück dulden oder darf bestimmte Handlungen darauf nicht vornehmen.

Eine Grunddienstbarkeit gewährt dem Berechtigten somit bestimmte Nutzungsrechte eines anderen Grundstücks, beispielsweise

Für die Entstehung, Übertragung und die Aufhebung einer Grunddienstbarkeit gelten die allgemeinen Vorschriften über Grundstücksrechte.

Zur Entstehung einer Grunddienstbarkeit ist deren Eintragung im Grundbuch zwingende Voraussetzung.

Praxistipp:

Der Inhaber einer Grunddienstbarkeit hat gegen deren Beeinträchtigung einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Dienstbarkeit
Nießbrauch

Norm:
§ 1018 BGB


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